Kieferorthopädie Zürich Stadelhoferplatz

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Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen

Es ist unser Ziel, eine kieferorthopädische Behandlung so kurz wie möglich zu gestalten. Deshalb ist es in vielen Fällen ratsam, den Durchbruch der bleibenden Zähne abzuwarten. In gewissen Fällen ist ein früher Behandlungsbeginn empfehlenswert, um lenkend für eine absehbare Zeit in die Gebissentwicklung einzugreifen.

Grundsätzlich sollte die erste Beurteilung einer Behandlungsnotwendigkeit im Alter zwischen 8 und 9 Jahren stattfinden. In der Regel sind dann bereits die bleibenden Frontzähne durchgebrochen und gewisse therapeutische Massnahmen wie z.B. die Dehnung eines zu schmalen Oberkiefers empfohlen.

Die Behandlung einer Kieferfehlstellung wie z.B. eine Rücklage des Unterkiefers sollte spätestens im Alter von 11 bis 12 Jahren begonnen werden, da für diese Art von Korrektur genügend Wachstum vorhanden sein muss.

Die Behandlung von reinen Zahnfehlstellungen macht in der Regel erst nach Durchbruch aller bleibenden Zähne im Alter von 12 bis 13 Jahren Sinn und können problemlos bis ins hohe Alter durchgeführt werden.




Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Fast die Hälfte unserer Patienten sind Erwachsene. Viele stören sich an ihrer Zahnstellung und wünschen eine Verbesserung der Situation. Ein Hindernis ist oft die Angst vor einer langen Behandlung mit einer Metallzahnspange, die aus dem Munde glänzt. Dabei gibt es in der modernen Kieferorthopädie verschiedene Behandlungsmittel und Möglichkeiten, mit denen schnell und unsichtbar eine Zahnstellungskorrektur durchgeführt werden kann.

Dazu gehören die Behandlungen mit weissen Keramikbrackets, mit transparenten Kunststoffschienen (Invisalign) oder mit zungenseitige geklebten Apparaturen (Lingualtechnik), welche für die Aussenwelt absolut unsichtbar sind. Je nach Komplexität der Ausgangslage können diese kieferorthopädischen Behandlungen kurz (einige Monate) oder länger sein (1—2 Jahre) sein.