Rettungsdienst
Rufen Sie im Falle eines medizinischen Notfalls sofort den Rettungsdienst, denn jede Minute zählt. Wichtig: Die telefonische Angabe aller relevanten Informationen erleichtert die Arbeit für den Rettungsdienst.
Wenn jede Minute zählt
Der Rettungsdienst eilt zur Hilfe bei lebensgefährlichen Unfällen, Verletzungen und Erkrankungen, wenn der Betroffene nicht mehr eigenständig ins nächstgelegene Spital gelangen kann oder zuerst aus einer lebensbedrohlichen Notlage gerettet werden muss.
Es handelt sich bei einem Einsatz immer um einen akuten Notfall.
Der Rettungsdienst ist über die Notrufnummer (Schweiz: 144, International: 112) rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche erreichbar. Innerhalb weniger Minuten nach der telefonischen Alarmierung sind professionelle Rettungssanitäter vor Ort und leiten lebensrettende Massnahmen ein.
Kein akuter Notfall liegt vor, wenn eine erkrankte Person nicht in der Lage ist, eigenständig zu einer Untersuchung ins Spital oder zum Arzt zu gelangen. Hierfür benötigt sie einen Krankentransport. Dieser darf nicht über die Notrufnummern angefordert werden.
Das Meldungsschema
Tritt eine lebensbedrohliche Situation ein, ist schnelles Handeln nötig. Umso schneller medizinische Helfer vor Ort sind, desto besser sind die Genesungschancen des Patienten später im Spital. Die Helfer am Telefon benötigen nun klar strukturierte und, soweit möglich, vollständige Informationen. Das folgende Meldungsschema hilft dabei:
- WO: Wo befindet sich die zu rettende Person jetzt
- WER: Name und Telefonnummer des Anrufers
- WAS: Was ist passiert, um welche Art Unfall handelt es sich, was ist dem Betroffenen zugestossen, wie schlimm sind die Verletzungen
- WANN: Zu welchem Zeitpunkt ereignete sich der Unfall
- WIEVIELE: Wie viele Personen sind verletzt
- WEITERES: Wie ist die Lage vor Ort, ist die Zufahrt für den Rettungsdienst erschwert, lauern Gefahren am Unfallort
Was tun bis der Rettungsdienst eintrifft?
Die Einweisung des Rettungsdienstes am Unfallort kann wertvolle Zeit sparen. Befindet man sich nicht alleine bei der verletzten Person, spricht man sich mit den anderen Anwesenden ab: Wer bleibt beim Verletzten, wer übernimmt die Einweisung? Zuhause können die Nachbarn helfen. Auf der Strasse können gezielt Passanten angesprochen und um konkrete Hilfe gebeten werden.
Wer übernimmt für Schweizer/innen die Kosten?
Die betriebliche Unfallversicherung übernimmt die komplette Rettungskosten. Ist der Betroffene nicht über den Betrieb unfallversichert, kann er die Kosten bei der Krankenkasse einreichen. Die Grundversicherung der Krankenkassen zahlt 50 Prozent der Rettungskosten, pro Kalenderjahr maximal 5000 Schweizer Franken.
Aber Achtung: Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn es sich um einen akuten Notfall, also um Rettungskosten handelt.