Haushaltshilfe

Haushaltshilfen bieten wertvolle Hilfe bei regelmässig anfallenden Arbeiten wie Putzen oder Wäsche machen. Um sich Ärger zu ersparen, ist es wichtig den Arbeitnehmer ordnungsgemäss anzumelden.
Eine helfende Hand im Haushalt
Haushaltshilfen können ein Segen sein. Sie verrichten in privaten Haushalten alle Tätigkeiten, für deren Erledigung ältere oder verunfallte Personen nicht mehr in der Lage sind. Art und Umfang sind abhängig davon, welche und wie viele Personen in welcher körperlichen Verfassung im betreffenden Haushalt leben. Für alleinlebende Menschen stellen sie einen wichtigen sozialen Kontakt dar. Weitere Bezeichnungen für diesen Beruf sind Putzfrau oder Haushälterin.
Aufgaben einer Haushaltshilfe
Zu den Tätigkeitsbereichen einer Haushälterin gehören unter anderem:
- Wohnung putzen
- Fenster putzen
- Kochen
- Wäsche machen
- Bügeln
Nach gegenseitiger Absprache übernehmen Haushaltshilfen zusätzlich das Einkaufen und kleine Erledigungen oder begleiten den Arbeitgeber zu Arztbesuchen.
Pflegende Aufgaben oder Kinderbetreuung gehören nicht in den Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe. Hierfür ist die Spitex oder Krankenpflege beziehungsweise Kinderbetreuung zuständig.
Schwarzarbeit und ausländische Arbeitskräfte
Eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Privathaushalten ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Arbeitgeber muss jede Haushälterin, auch die ausländische, ordnungsgemäss anmelden. Bei Unterlassung riskiert er Nachzahlungen und Strafen. Kommt es im Haushalt zu einem Unfall und die betreffende Person ist nicht versichert, kommt die Schwarzarbeit dem Arbeitgeber richtig teuer zu stehen. Er kommt dann für alle entstehenden Kosten auf.
Mittlerweile sind die Anmeldevorgänge für Haushälterinnen, auch für ausländische, einfacher geworden. Illegale Beschäftigung lohnt sich deshalb nicht.
Sogenannte Live-In Haushaltshilfen bieten eine 24 Stunden Pflege an und wohnen in den Haushalten in denen sie arbeiten. Für sie gelten die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie für alle anderen Haushaltshilfen.
Haushaltshilfe finden – Privat oder Vermittlungsfirma?
Haushälterinnen können privat angestellt werden. Geeignete Arbeitskräfte können über Stellenanzeigen oder über das Arbeitsamt gefunden werden. Eine weitere Möglichkeit sind Vermittlungsfirmen speziell für Haushaltshilfen. In den meisten Fällen stellen diese den rechtlichen Arbeitgeber dar und übernehmen die anfallenden bürokratischen Aufgaben, wie Anmeldung, Arbeitsvertrag und Versicherungen. Dies stellt eine nicht zu vernachlässigende Erleichterung für Privatpersonen dar. Zudem haben die im Haushalt lebenden Personen einen Ansprechpartner bei Unklarheiten.
Haushaltshilfe in der Schweiz
Private Arbeitgeber einer Putzfrau müssen folgende Bestimmungen berücksichtigen:
- Zu einer ordentlichen Anstellung gehört ein gültiger Arbeitsvertrag. Die kantonalen Mindestlöhne sind bei den entsprechenden Ämtern für Industrie, Gewerbe und Arbeit hinterlegt
- Die Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit muss vertraglich oder über eine Krankentagegeldversicherung geklärt sein, andernfalls trifft es den Arbeitgeber
- Der Abschluss einer Berufsunfallversicherung für Putzfrauen ist obligatorisch und gehört zum Arbeitgeberanteil
- Der Arbeitgeber übernimmt die Verantwortung, dass quellensteuerpflichtige Angestellte ihrer Abgabenpflicht nachkommen
- Für ausländische Arbeitskräfte gibt es kantonsabhängig zusätzliche Auflagen
Haushaltshilfe in Deutschland
Wer in Deutschland eine Haushälterin anstellt, kann die Kosten für die Sozialabgaben steuerlich absetzten. Übersteigt das monatliche Einkommen die 400-Euro-Grenze nicht, muss die Tätigkeit als Minijob angemeldet werden.
Es besteht die Möglichkeit, Beihilfen bei den Krankenkassen und sozialen Ämtern zu beantragen, wenn eine Person zum Pflegefall wird oder bei Krankheit, Schwangerschaft und nach einem Unfall. Der Tätigkeitsbereich im Haushalt ist in diesem Fall klar definiert.